Photovoltaik – was Sie steuerlich beachten sollten

Wichtige Eckpunkte zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen. Ein Beratungsgespräch sollte rechtzeitig im Vorfeld erfolgen.

Aufgrund des neu eingeführten § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen rückwirkend zum 01.01.2022 ertragssteuerrechtlich steuerfrei gestellt worden. Dies hat nunmehr erheblich Auswirkung auf die zukünftige Besteuerung sowie auf die Entscheidung im Bezug auf die Erstellung einer neuen Anlage.

Im letzten BMF-Schreiben vom 17.07.2023 wird hierüber berichtet.

Da dieses Thema auch im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Betrachtung sehr komplex ist, raten wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch mit uns.

Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Nützliche Downloads

Sie können auf Anfrage per Mail einen passwortgeschützten Zugang zu unseren nützlichen Downoads erhalten. Hier stellen wir Ihnen als Serviceleistung einige pdf-Dateien zu Verfügung, die Ihnen bei manchen Steuerfragen bereits im Vorfeld nützlich sein können.