Photovoltaik – was Sie steuerlich beachten sollten
Wichtige Eckpunkte zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen. Ein Beratungsgespräch sollte rechtzeitig im Vorfeld erfolgen.

Mehrwert Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlagen haben nicht nur aus ökologischer Sicht einen echten Mehrwert, sie können auch ökonomisch sehr attraktiv sein. Zwar werden die Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schon seit längerer Zeit kontinuierlich gesenkt, dennoch kann sich eine gut konzipierte und optimal ausgerichtete Photo- voltaikanlage als „Renditeobjekt“ in Anbetracht des derzei-tigen Kapitalmarktniveaus durchaus sehen lassen.
Viele Anlagenbetreiber machen sich im Vorfeld keine Gedanken darüber, dass sie mit der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zum Gewerbetreibenden im steuerlichen Sinn werden und regelmäßig auch umsatzsteuerliche Pflichten zu beachten haben. Um hier keine Nachteile zu erleiden, sollte rechtzeitig vor dem Erwerb der Anlage das Gespräch mit dem steuerlichen Berater gesucht werden. Nur so lassen sich „Fehler“ vermeiden, die sich später womöglich nicht mehr korrigieren lassen.
Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage führen grundsätzlich zu gewerblichen Einkünften. Die Finanzverwaltung gewährt dem Betreiber einer kleinen Photovoltaik-anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht, auf die Erfassung der gewerblichen Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage zu verzichten. Hierbei spielen neben dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme insbesondere die Verwendung des selbst produzierten Stroms sowie die Einhaltung der maßgeblichen Antragsfrist eine entscheidende Rolle.
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